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Fliesen Ballreich
Am Sandbuckel 7
68809 Neulußheim
Homepage:www.fliesen-ballreich.de
Telefon:06205 308494
Fax:06205 308495

Neubau­arbeiten - für Neu­bauten von klassisch bis modern

Fliesen Ballreich aus Neulußheim erstellt Ihren Neu­bau für Sie – hoch­wertig und termin­gerecht.

Neubau

Für die meisten Paare geht mit einem Neu­bau ein lang ge­hegter Wunsch in Erfüllung. Miete zahlen? Nicht mit uns! Nur wer sein eigenes Haus baut, kann bereits bei der Pla­nung seine Vorstel­lungen ein­bringen. Ganz gleich, ob Doppel- oder Einfamilien­haus – ein Neubau stillt das Bedürf­nis nach Sicher­heit und Zufrieden­heit.


Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!


Der Traum vom Eigen­heim

Viele setzen den Traum vom Eigen­heim erfolg­reich in die Tat um. In Deutsch­land wird der Neubau eines Einfamilien­hauses am häufigsten be­antragt; gefolgt vom Bau eines Doppel- oder Reihen­hauses. Egal, ob eher klassisch oder modern - jede Idee des Wohnens lässt sich mit einem Neubau verwirk­lichen: ein großer Wohn­raum, ein Ankleide­zimmer, aus­reichend Platz für Kinder und ein schöner Garten.

Natürlich ist ein Neubau ein großer finan­zieller Kraftakt. Öffent­liche Förde­rungen bieten immerhin finan­zielle Unterstüt­zung und zins­günstige Darlehen. Hierfür stehen zahl­reiche Förder­pro­gramme zur Verfü­gung.

Vorteile eines Neu­baus:

  • Indivi­duelles Wohnen
  • Gestaltungs­spielraum
  • Investition in die Zukunft
  • Werte­zuwachs
  • Hohe Energie­effizienz
  • Geringe Betriebs­kosten

Stein auf Stein bauen wir für Sie in kurzer Bau­zeit Ihr Traum­haus. Wir errichten für Sie einen Neubau von hoher Qualität, der Ihnen und Ihrer Familie die nötige Sicher­heit und größt­möglichen Wohn­kom­fort bietet.

Neu bauen hat viele Vorteile

Im Gegen­satz zum Altbau werden im Neubau Fenster und Heizungs­technik mit höchster Energie­effizienz verbaut. Entspre­chend positiv fallen die Heiz­kosten aus. Attraktiv ist außerdem, dass man Raum­auf­teilung und Aus­stattung, z B. des Bades selbst bestimmen kann. Alters­bedingte Mängel scheiden natur­gemäß aus. Der Bauherr hat Anspruch auf eine einwand­freie Aus­führung.

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